Förderung von Medizinstudierenden

Finanzielle Förderung für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum 

Eine gesicherte medizinische Versorgung im bayerischen Raum auch zukünftig mit den Herausforderungen des demografischen Wandels zu gewährleisten, ist ein erklärtes Ziel des Freistaates Bayern. Aus diesem Grund bietet dieser für Medizinstudierende eine finanzielle Förderung über ein Stipendienprogramm an, wenn diese bereit sind nach dem Studium einer ärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum nachzugehen. 

Eine Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum in Bayern (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR)“, die die Rahmenbedingungen vorgibt. 

Mithilfe des finanziellen Anreizes sollen so Medizinstudierende möglichst früh für eine spätere Tätigkeit im ländlichen Raum motiviert werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, so werden Studierende ab dem dritten Studienjahr im Studiengang Humanmedizin (mit Immatrikulation an einer entsprechenden Hochschule) mit monatlich 600€ gefördert, wenn sie ihre Weiterbildung und weitere fünf Jahre im ländlichen Raum tätig sind. 

 

Detaillierte Informationen zur Antragstellung und den Voraussetzungen finden Sie hier>>>.

 

Kontakt: 

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Sachgebiet K1

-Stipendiatenprogramm-

Prinzregentenstr. 6

97688 Bad Kissingen

Telefon: 09131 6808-7236

Telefax: 09131 6808-7333

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